Eigenschaften
- Das NRWupgradeAzubi ist eine Erweiterung für das AzubiAbo Westfalen, die Sie dazu buchen können, um in ganz NRW mobil sein zu können.
- Gültig für beliebig viele Fahrten in ganz NRW.
- Nur in Kombination mit einem AzubiAbo Westfalen und Lichtbildausweis gültig.
Geltungsbereich | Preis pro Monat |
Ganz Nordrhein-Westfalen | 20,00 € |
Preise gültig ab: 01.01.2022
AzubiAbo Westfalen: Bestätigung Ausbildungsstätte
AzubiAbo Westfalen: Verzeichnis anerkannter Ausbildungsberufe
Tarifbestimmungen WestfalenTarif (gültig ab 01.12.2021)
Die Bedingungen für den Ticketbezug im Abo (Abo-AGB) finden Sie im Abschnitt G „Anlagen der gemeinsamen westfälischen Ebene“ ab S. 175 ff.
Häufig gestellte Fragen zum AzubiAbo Westfalen
Wie funktioniert das AzubiAbo Westfalen?
Das AzubiAbo Westfalen beginnt immer zum 1. des Monats, ab dem Sie es bestellen. Dafür muss die Bestellung bis zum 15. des Vormonats bei uns eingegangen sein. Das Abonnement läuft dann für mindestens 12 Monate bzw. bis zum Ausbildungsende. Soll es nach den 12 Monaten fortgesetzt werden, ist ein Verlängerungsantrag mit einem aktuellen Nachweis über die Bezugsberechtigung einzureichen.
Ihre 12 Wertmarken erhalten Sie von uns direkt zusammen mit Ihrem Ticket per Post. Die Wertmarken kleben Sie bitte monatlich auf Ihr Ticket, um die Gültigkeit anzuzeigen. Dazu sind die Wertmarken am ersten Tag eines Monats auf die dafür vorgesehene Stelle auf dem Ticket zu kleben.
Worum handelt es sich beim NRWupgradeAzubi?
Das AzubiAbo Westfalen ist das Abo für Auszubildende, um in ganz Westfalen mobil zu sein. Mit dem NRWupgradeAzubi können Inhaber des AzubiAbo nicht nur in ganz Westfalen, sondern sogar in ganz NRW rund um die Uhr Busse und Bahnen nutzen. Dafür wird lediglich ein monatlicher Aufpreis von 20,00 Euro berechnet. Das NRWupgradeAzubi ist ebenfalls im Abonnement erhältlich und gilt wie das AzubiAbo Westfalen für 12 Monate bzw. bis zum Ausbildungsende. Das NRWupgradeAzubi kann bei demselben Verkehrsunternehmen wie das AzubiAbo Westfalen gekauft werden.
Übrigens: Es lohnt sich, beim Arbeitgeber nach einer Kostenübernahme zu fragen. Denn Arbeitgeberleistungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.
Wo kann man das AzubiAbo Westfalen kaufen?
Das AzubiAbo Westfalen können Sie sowohl online bestellen als auch in unserem Kundencenter am Kamp erwerben. Alternativ können Sie den Bestellschein auch ausdrucken, ausfüllen und per Post an PaderSprinter GmbH, Barkhauser Straße 6, 33106 Paderborn versenden oder persönlich in unserem Kundencenter am Kamp abgeben.
Darf jede Person ein AzubiAbo Westfalen bestellen?
Wann erfolgt die Abbuchung für das AzubiAbo Westfalen?
Wann werden die Wertmarken versendet?
Wann kann man das AzubiAbo Westfalen kündigen?
Sie können Ihr AzubiAbo Westfalen monatlich kündigen. Die Kündigung muss spätestens bis zum 15. eines Monats (Posteingang) bei uns eingereicht werden. Wenn Sie vor Ablauf der 12 Monate kündigen, wird ein Differenzbetrag in Höhe von 25 Prozent des Monatspreises für die genutzten Monate nachberechnet. Dies gilt allerdings nicht für das letzte Lehrjahr, denn das AzubiAbo Westfalen endet automatisch nach Beendigung der Ausbildungszeit.
Was passiert, wenn man das AzubiAbo Westfalen verloren hat?
Kann man mit dem AzubiAbo Westfalen auch den Nachtbus nutzen?
Nein, der Nachtbus ist ein zusätzliches Angebot und gehört nicht zum regulären Fahrtangebot. Statt eines EinzelTickets ist hier allerdings nur ein Nachtbuszuschlag in Höhe von 2,00 € notwendig.
Die personenbezogenen Daten haben sich geändert. Was ist zu tun?
Sollten sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend schriftlich mit. Etwaige Änderungen können wir jeweils zum ersten eines Gültigkeitsmonats berücksichtigen, sofern Sie uns die Änderung bis spätestens zum 15. des Vormonats mitgeteilt haben.
Eine Änderung der Bankverbindung bedarf der Vorlage eines vom Kontoinhaber unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats.
Kann das Abo aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Verlust ausgesetzt werden?
Nutzen Sie Ihr AzubiAbo Westfalen z. B. aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Verlust nicht, führt das nicht zu einer Unterbrechung des Abo-Vertrags. Eine Erstattung von Beförderungsentgelten wegen Nichtnutzung des Abos erfolgt nicht.