Trotz Verspätung ans Ziel – Die Mobilitätsgarantie NRW macht’s möglich!

Auf Busse und Bahnen in Nordrhein-​​Westfalen ist Verlass. Sollte es doch einmal zu größeren Verspätungen oder Ausfällen kommen, können Fahrgäste die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbundtarife in NRW und den NRW-​​Tarif bezieht. Ab dem 01.07.2023 gilt die Mobilitätsgarantie auch beim PaderSprinter. Die Mobilitätsgarantie NRW ist eine freiwillige Serviceleistung der NRW-​Verkehrsunternehmen. Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi, einem taxiähnlichen Fahrdienstleister oder einem Sharing-​System (Car-, Bike-, E-​Tretroller-Sharing, On-​Demand-Verkehr) fahren. Folgende Kosten werden erstattet, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen entsprechenede Belege/Quittungen einreichen:

  • Wenn ein Taxi, ein Fahrdienst oder ein Sharing-Angebot genutzt wird:
    • Zwischen 05:00 Uhr und 19:59 Uhr gibt es eine Kostenerstattung von bis zu 30,00 €
    • Zwischen 20:00 Uhr und 04:59 Uhr erhalten Sie eine Kostenerstattung von bis zu 60,00 €.
  • Wenn ein Fernverkehrszug genutzt wird:
    • vollständige Erstattung.

Wenn Sie bei Verspätungen oder Ausfällen auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen, müssen Sie für die Nutzung in Vorkasse treten. Dank der Mobilitätsgarantie NRW können Sie sich diese Kosten erstatten lassen – entweder per digitalem Erstattungsantrag oder klassisch auf dem postalischen Weg.

Das Erstattungsformular zur Mobilitätsgarantie NRW können Sie digital ausfüllen oder im PDF-Format herunterladen und postalisch einsenden.

Bitte lassen Sie uns die vollständigen Unterlagen innerhalb von 14 Tagen zukommen:

  • persönlich in unserem Kundencenter am Westerntor, Westernmauer 18, 33098 Paderborn oder
  • per Post an PaderSprinter GmbH, Barkhauser Str. 6, 33106 Paderborn
Erstattungsantrag im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Mobilitätsgarantie greift:

  • Das gewünschte Nahverkehrsmittel verspätet sich an der Abfahrtshaltestelle um mindestens 20 Minuten oder es fällt aus und die nächstmögliche Verbindung derselben Linie fährt erst 20 Minuten später ab.

  • Sie haben ein für diese Fahrt gültiges Nahverkehrsticket zum Verbund- oder NRW- Tarif (kein Fernverkehrsticket).

  • Die Verspätung tritt nicht während der Fahrt auf und ist nicht durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombenentschärfungen oder Bombendrohungen bedingt.