Eigenschaften
- Das Ticket ist ein Abo für Personen ab 60 Jahren.
- Das Abo ist 3 Monate gültig und verlängert sich danach automatisch.
- Das 60plusAbo kann immer am 1. eines Monats begonnen werden.
- Das Abo ist ein persönliches Ticket.
- Gültig für beliebig viele Fahrten innerhalb der gewählt Preisstufe.
- Umstiege, Fahrtunterbrechungen sowie Rück- und Rundfahrten sind gestattet.
Geltungsbereich | Preisstufe | Preis pro Monat |
Stadtgebiet Paderborn | 1H | 33,00 € |
Kreise Paderborn und Höxter | 6H | 46,00 € |
Ganz Westfalen | 10W | 97,20 € |
Preise gültig ab: 01.08.2023
Tarifbestimmungen WestfalenTarif (gültig ab 01.08.2023)
Die Bedingungen für den Ticketbezug im Abo (Abo-AGB) finden Sie in den Tarifbestimmungen des WestfalenTarif.
Liniennetzplan für den Tag (gültig ab 08.01.2023)
Stadtplan mit Liniennetz (gültig ab 08.01.2023)
So funktioniert das 60plusAbo
Häufig gestellte Fragen zum 60plusAbo
Wie funktioniert das 60plusAbo?
Das 60plusAbo beginnt immer zum 1. des Monats, ab dem Sie es bestellen. Dafür muss die Bestellung bis zum 15. des Vormonats bei uns eingegangen sein. Das Abonnement läuft dann für mindestens 3 Monate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich anschließend automatisch jeweils um einen weiteren Monat.
Sollten Sie kurzfristig ein 60plusAbo benötigen, stellen wir Ihnen auch gerne ein vorläufiges Ticket aus. Sprechen Sie dazu einfach die Kolleginnen und Kollegen in unserem Kundencenter am Kamp an. Sie helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Wertmarken erhalten Sie alle drei Monate mit der Post (ca. am 15. des Vormonats). Die Wertmarken kleben Sie bitte monatlich auf Ihr Ticket, um die Gültigkeit anzuzeigen. Dazu sind die Wertmarken am ersten Tag eines Monats auf die dafür vorgesehene Stelle auf dem Ticket zu kleben.
Wo kann man das 60plusAbo kaufen?
Das 60plusAbo können Sie sowohl online bestellen als auch in unserem Kundencenter an der Westernmauer erwerben. Alternativ können Sie den Bestellschein auch ausdrucken, ausfüllen und per Post an PaderSprinter GmbH, Barkhauser Straße 6, 33106 Paderborn versenden oder persönlich in unserem Kundencenter an der Westernmauer abgeben.
Darf jede Person ein 60plusAbo bestellen?
Wann erfolgt die Abbuchung für das 60plusAbo?
Wann werden die Wertmarken versendet?
Wann kann man das 60plusAbo kündigen?
Ist die Mindestvertragslaufzeit ohne Kündigung zum Ablauftermin verstrichen, verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Das Abonnement kann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Die noch vorhandenen Wertmarken für den Zeitraum nach der Kündigung sind uns unverzüglich nach Ablauf des letztgenutzten Abo-Monats vorzulegen, andernfalls wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr entspricht dem Wert der noch beim Abonnenten vorhandenen Wertmarken.
Natürlich können Sie auch vor Ablauf der regulären Mindestvertragslaufzeit kündigen. In diesem Fall wird der Differenzwert zwischen dem Abo-Preis und dem Preis des entsprechenden Zeittickets im Einzelverkauf für den zurückliegenden Abo-Zeitraum erhoben. Der Nachzahlungsbetrag darf dabei nicht höher sein als die Restsumme bei einer Erfüllung der Vertragslaufzeit. Die Nachberechnung von Abo-Tickets, welche ausschließlich im Abonnement angeboten werden, wird in den Tarifbestimmungen geregelt. Darüber hinaus kann auch eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Was passiert, wenn man das 60plusAbo verloren hat?
Kann man mit dem 60plusAbo auch den Nachtbus nutzen?
Nein, der Nachtbus ist ein zusätzliches Angebot und gehört nicht zum regulären Fahrtangebot. Statt eines EinzelTickets ist hier allerdings nur ein Nachtbuszuschlag in Höhe von 2,00 € notwendig.
Die personenbezogenen Daten haben sich geändert. Was ist zu tun?
Sollten sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend schriftlich mit. Etwaige Änderungen können wir jeweils zum ersten eines Gültigkeitsmonats berücksichtigen, sofern Sie uns die Änderung bis spätestens zum 15. des Vormonats mitgeteilt haben.
Eine Änderung der Bankverbindung bedarf der Vorlage eines vom Kontoinhaber unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats.
Kann das Abo aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Verlust ausgesetzt werden?
Nutzen Sie Ihr 60plusAbo z. B. aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Verlust nicht, führt das nicht zu einer Unterbrechung des Abo-Vertrags. Eine Erstattung von Beförderungsentgelten wegen Nichtnutzung des Abos erfolgt nicht.