Jahr für Jahr hat der PaderSprinter durch Fahrgäste, die ohne gültiges Ticket fahren, erhebliche Einnahmeverluste. Nicht nur uns gegenüber, sondern auch gegenüber allen zahlenden Fahrgästen verhalten sich diese Personen besonders unfair. Denn sie nutzen unsere Leistungen: ohne hierfür zu zahlen.

Zur Einnahmensicherung sind Fahrausweisprüfer in den Fahrzeugen im Einsatz. Ihre Aufgabe ist es, die Tickets der Fahrgäste zu kontrollieren. Wird ein Fahrgast ohne gültiges Ticket angetroffen, ist innerhalb von 14 Tagen ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 60 Euro zu zahlen.

Sie konnten bei einer Ticketkontrolle Ihren Fahrausweis nicht vorzeigen?

Hier können Sie uns Ihr Ticket nachträglich vorzeigen, einen Einspruch einlegen oder eine Ratenzahlung vereinbaren.

PaderSprinter icon nachträgliche Vorlage Ticket

Nachträgliche Vorlage von
persönlichen Zeitfahrausweisen

Sie sind im Besitz eines persönlichen Zeitfahrausweises, den Sie bei der Kontrolle nicht vorzeigen konnten? Nutzen Sie unser Formular zur nachträglichen Vorlage Ihres gültigen Tickets, um nach Prüfung das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro auf
5 Euro zu reduzieren.

PaderSprinter icon Reklamation

Erhöhtes Beförderungsentgelt reklamieren
Sollten Sie berechtigte Einwände zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes haben, können Sie uns hier Ihren Sachverhalt darlegen und schriftlich Widerspruch einlegen.

PaderSprinter icon Ratenzahlung

Ratenzahlung vereinbaren
Sollte Ihnen die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes in der Summe nicht möglich sein, können Sie hier auch eine Ratenzahlung vereinbaren.