Maskenpflicht im ÖPNV: Medizinische Masken werden auch beim PaderSprinter verpflichtend
Ab Montag, 25.01.2021 ist jeder Fahrgast wegen des Coronavirus dazu verpflichtet, im öffentlichen Nahverkehr eine medizinische Maske über Mund und Nase zu tragen, um so seine Mitmenschen zu schützen. Diese Regelung gilt daher auch für Fahrten mit den Bussen des PaderSprinter. Zu den medizinischen Masken gehören sogenannte OP-Masken oder virenfilternde KN95/N95- und FFP2-Masken. Die bisher erlaubten Alltagsmasken, ein Schal oder Tuch zählen nicht dazu. Die Maßnahme gilt sowohl in den Bussen als auch an den Haltestellen in Paderborn.